Suchbegriff:






Alles zum Thema: GKV-PKV
...................................................................................

Die Krankenversicherung bietet finanziellen Schutz gegen die Behandlungskosten, die während einer Erkrankung, während der Mutterschaft oder nach einem Unfall erscheinen können. Der deutsche Versicherungsmarkt kann zwei verschiedliche Krankenversicherungen anbieten, und zwar die gesetzliche Krankenversicherung, abgekürzt als GKV, und die private Krankenversicherung, oftmals nur PKV genannt.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat sich als Aufgabe genommen die Gesundheit der Versicherungsnehmer zu erhalten, den Gesundheitszustand zu verbessern und in Fällen von Krankheiten diese auch wiederherzustellen. Die GKV ist eine Obliegenheit für manche Menschen, also für die Personen mit einem niedrigeren Einkommen, wie Empfänger von Lohnersatzleistungen, Pflegepersonen, Schüler, Studenten, Auszubildenden, Rentner, Wehr- und Zivildienstleistende und natürlich auch Angestellte und Arbeitnehmer, die in diese Kategorie gehören. All diese Menschen sind versicherungspflichtig bis sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Dann können sie frei entscheiden ob sie bei einer GKV freiwillig bleiben oder ob sie zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Die Verträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherungsnehmer, einige zahlen also mehr als andere für die selben Leistungen. Das alles hängt von dem Solidaritätsprinzip ab. Ein anderes, wichtiges Prinzip ist das Sachleistungsprinzip. Die Leistungen werden als Sachleistungen erbracht, bezahlt wird direkt zwischen Versicherer und dem Leistungserbringer, der Versicherungsnehmer muss dabei nichts machen. Die Zuzahlungen können dadurch aber nicht vermeidet werden.

Die private Krankenversicherung ist eine völlig freiwillige Absicherung, beanspruchbar von jedermann, sogar von den Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese können sich zusätzlich absichern und damit eine Zusatzversicherung der PKV abschließen, um alle Vorteile und Bequemlichkeiten ebenso genießen zu können. Die nicht Versicherungspflichtigen können sich auch absichern, darunter Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Einkommen über die erwähnte Grenze. Die können zwischen der Vollversicherung, mit der Absicherung alle Behandlungskosten, und der Teilversicherung, Absicherung nur bestimmter Kosten, wählen. Die Verträge und auch die Prämien werden dabei nicht einkommensabhängig gestaltet, sondern sie richten sich nach den persönlichen Krankheitsrisiken, wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand zusammen mit den Vorerkrankungen und beanspruchte Leistungen. Die Leistungen werden zur Hälfte als Sachleistungen erbracht, die ambulante Behandlungen müssen jedoch von dem Versicherungsnehmer selbst bezahlt werden. Er bekommt später die kosten zurückerstattet und die Zuzahlungen werden aus der Welt geschafft. Die Leistungen werden im Gegensatz zu der GKV alle vollständig bezahlt man muss nur die, im Vertrag vorgeschriebene, Pflichten einhalten.

Nicht jeder Person bekommt die Gelegenheit sich zwischen der zwei Krankenversicherungsarten entscheiden zu können. Genau darum sollte man sich die Entscheidung gut überlegen, die Vorteile und Nachteile gut untersuchen, nicht dass man die Wahl später noch bereut.

...................................................................................